ABHÖRSTATION
Klangbasierte Überwachungsszenarien
Installationen, Kompositionen, Videos
Kate Ledina, Weimar
Colm Clarke, Belfast
Rochus Aust, Köln
Während die Zuschauer durch die Ausstellung IMMERWIEDERVEREINIGUNG schlendern, hat sich in der Peripherie der Räume - quasi hinter dem Vorhang - ein
technisches Monster eingenistet und wartet hungrig auf seine Beute. In den scheinbar unscheinbaren Treppenaufgängen, da wo der Besucher auf dem Weg zur Kunst nach oben strebt, laufen zahllose Audio-, Video- und Datenkabel zusammen: eine Abhörstation.
Der KGB würde sich freuen, die Stasi frohlocken, die NSA Respekt zollen: das gesamte Gebäude ist verwanzt und videoüberwacht, ständig werden private Netzformate und Endgeräte abgeschöpft, Besucher durchleuchtet und sensibelste Daten gespeichert. Allein in den Ausstellungsräumen gibt es dafür keinerlei Anzeichen: welcome to the new world.
Während Ingrid und Dietmar Bahß zu DDR-Zeiten einen zwar unsichtbaren, aber dennoch physischen Big Brother um sich hatten, haben wir den heutigen IM ganz namenlos smart in unserer eigenen Hosentasche: als app, als bot, als map,
als clonG, oder wie auch immer die Dinger in Zukunft heißen werden.
Wussten nicht schon unsere Erziehungsberechtigten, dass Tamagotchis gefüttert werden müssen?
Text: Rochus Aust
IMMERWIEDERVEREINIGUNG
30 Jahre Mauerfall
Dokumente und Fotos
Ingrid Bahß
Dietrich Bahß
Einführung von Dr. Christiane Rath
Öffnungszeiten
vom 25. September bis 19. Oktober 2019
mittwochs bis samstags von 16.00 bis 20.00 h
Foto: Ingrid und Dietrich Bahß
Gesetzestext:
"Art. 31 Ausweisung
1. Die vertragschliessenden Staaten weisen einen Staaten -
losen, der sich rechtmässig auf ihrem Gebiet aufhält, nur aus
Gründen der Staatssicherheit oder der öffentlichen Ordnung
aus.
2. Die Ausweisung eines Staatenlosen kann nur auf Grund
eines Entscheides, der nach dem gesetzlich vorgeschriebenen
Verfahren getroffen wurde, durchgeführt werden. Soweit
nicht zwingende Gründe der Staatssicherheit entgegenstehen,
muss dem Staatenlosen erlaubt werden, Beweise zu seiner
Entlastung beizubringen, Rekurs einzureichen und sich dabei
vor einer zuständigen Behörde oder vor einer oder mehreren
von der zuständigen Behörde bezeichneten Personen vertreten
zu lassen.
3. Die vertragschliessenden Staaten räumen einem ausge -
wiesenen Staatenlosen eine angemessene Frist ein, um ihm
den Versuch zu einer rechtmässigen Einreise in ein anderes
Land zu ermöglichen. Die vertragschliessenden Staaten können
während dieser Frist alle innerstaatlichen Massnahmen treffen,
die sie für notwendig erachten.
Art. 32 Einbürgerung
Die vertragschliessenden Staaten erleichtern soweit als
möglich die Assimilierung und Einbürgerung der Staaten -
losen. Sie bemühen sich insbesondere, das Einbürgerungsverfahren
zu beschleunigen und die Gebühren und Kosten
des Verfahrens nach Möglichkeit herabzusetzen.*"
LTK4 kuratiert von Rochus Aust
IMMERWIEDERVEREINIGUNG · ABHÖRSTATION
gefördert vom Kulturamt der Stadt Köln (Referat für Bildende
Kunst, Künstlerische Fotografie, Medienkunst, Neue Medien
und Literatur) und durch die Robert-Havemann-Gesellschaft
Berlin (Die Robert-Havemann-Gesellschaft wird gefördert
durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und
Medien und den Berliner Beauftragten zur Aufarbeitung der
SED-Diktatur).
in Kooperation mit Kunstverein 68elf Köln
mit freundlicher Unterstützung durch
The University of Edinburgh/Edinburgh College of Art
Lutherkirche Köln-Südstadt
Südstadt-Leben e.V.
Kulturservice Köln GmbH
Televisor Troika GmbH Köln
cad plan services Köln
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